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(einer Prozeßpartei)

См. также в других словарях:

  • Prozeßfähigkeit — Prozeßfähigkeit, manchmal auch Prozeßselbständigkeit, heißt die Fähigkeit einer Prozeßpartei, selbständig, ohne einen gesetzlichen Vertreter, einen Rechtsstreit zu führen oder durch einen Bevollmächtigten führen zu lassen. Die P. ist nicht zu… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Compulsoires — (franz., spr. kongpūlßŭār ), das im Code de procédure civile, Art. 846–852, geregelte Verfahren, das einer Prozeßpartei ermöglicht, von Notaren, Gerichtsvollziehern oder sonstigen Verwahrern von Urkunden Einsicht, Ausfertigungen oder Auszüge von… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Eisenbahngerichtsstand — (jurisdiction of railways; jurisdiction des chemins de fer). Ein besonderer Gerichtsstand für Streite in Eisenbahnangelegenheiten ist in der Regel nicht vorgesehen, vielmehr sind die Eisenbahnen als Kläger und Geklagte jenen Gerichten unterworfen …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Anklageprozeß — Anklageprozeß, diejenige Art des Strafverfahrens, wobei eine besondere, vom Gericht getrennte Person, ein öffentlicher oder Privatankläger, fortwährend teilnimmt, indem er den Antrag auf öffentliche Bestrafung des Verbrechers stellt, die… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Partei — Sf std. (13. Jh.) Entlehnung. Im Mittelhochdeutschen (mhd. partīe) entlehnt aus afrz. partie, einem substantivierten Partizip von afrz. partir teilen , aus l. partīrī, zu l. pars (partis) Teil . Das Wort bezeichnet im frühen Deutschen den… …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

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